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AGB

Unsere allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

1. Vertragsabschluss

1.1 Alle Vereinbarungen, Abänderungen von Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen zwischen stuck ag und dem Kunden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Auch ein Verzicht auf die Schriftform bedarf der Schriftlichkeit. Mit elektronischer Übermittlung von Mitteilungen in der Form von E-Mail ist die unter dieser Ziffer verlangte Schriftform gewahrt.

1.2 Der Vertrag zwischen dem Kunden und stuck ag kommt mit dem Versand der Auftragsbestätigung oder der Ware durch stuck ag zustande.

1.3 Hat stuck ag in ihrer Auftragsbestätigung die Bestellung in wesentlichen Punkten oder Nebenpunkten modifiziert und will der Kunde diese Änderungen nicht akzeptieren, so hat er stuck ag darüber sofort schriftlich zu orientieren. Diese Anzeige muss bei stuck ag innerhalb von 5 Arbeitstagen eintreffen, nachdem die Auftragsbestätigung beim Kunden eingegangen ist, ansonsten der Vertrag gemäss dem Inhalt der gegenüber der Bestellung abweichenden Auftragsbestätigung als angenommen gilt.

2. Geltung auch für zukünftige Lieferungen an gleichen Kunden

Diese Allgemeinen Lieferbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen der stuck ag an den gleichen Kunden, selbst wenn in einem späteren Vertrag zwischen der stuck ag und dem Kunden nicht mehr ausdrücklich darauf verwiesen wird.

3. Leistungsumfang

3.1 Der Umfang einer Lieferung (Qualität und Quantität) ergibt sich nur und abschliessend aus der Auftragsbestätigung einschliesslich eventueller Beilagen, sofern diese zum integrierenden Bestandteil der Auftragsbestätigung erklärt werden.

3.2 Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% sind zulässig. stuck ag fakturiert die effektiv gelieferte Menge.

4. Liefermodalitäten, Prüfung und Genehmigung der Lieferung

4.1 Dem Liefertermin kommt nicht die Bedeutung eines Verfalltages zu und es liegt kein Fixgeschäft vor.

4.2 Liefertermine können nur auf schriftliche Absprache und im gegenseitigen Einverständnis verschoben werden. Vom Kunden gewünschte Verschiebungen von Lieferterminen können nur ausnahmsweise gewährt werden. Die für die stuck ag dadurch entstehenden Kosten hat der Kunde zu tragen.

4.3 Die Lieferung erfolgt EXW Hochdorf (Incoterm 2020).

4.4 Der Kunde prüft die Lieferung innert 8 Tagen seit der Übernahme der Lieferung. Allfällige Mängel hat der Kunde sofort bei Entdeckung zu rügen. Andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt.

5. Preise und andere Kosten

5.1 Die bestätigten Preise verstehen sich als Nettopreise exklusive Mehrwertsteuer.

5.2 Kosten zur Herstellung von kundenspezifischen Hilfsmitteln (z.B. Werkzeuge, Formen), die zur Herstellung der Lieferung benötigt werden, sind vom Kunden zu tragen und werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

6. Zahlungsbedingungen

Der Kunde hat Rechnungen der stuck ag seit Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug zu zahlen, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Nichteinhalten eines Zahlungstermins berechtigt stuck ag, alle Lieferungen, die dem Kunden geschuldet sind, bis zur vollständigen Bezahlung aller ausstehenden Rechnungen zurückzubehalten, entbindet den Kunden jedoch nicht von dessen Abnahmeverpflichtung.

7. Rücksendungen

Es können nur ganze, unverschnittene 25m Rollen oder ganze VE, in einwandfreiem Zustand gegen Gutschrift des Warenwertes zurückgenommen werden. Einzelanfertigungen konfektionierter Rahmen, Teile oder Ringe o.ä. können nicht zurückgenommen werden.

8. Eigentum an kundenspezifischen Formen und Werkzeugen

Formen und Werkzeuge bleiben auch bei teilweiser oder ganzer Kostenbeteiligung durch den Kunden in unserem Eigentum und Besitz, und wir sind keinesfalls verpflichtet, diese Formen und Werkzeuge auszuhändigen. Wir verpflichten uns jedoch, diese Formen und Werkzeuge ausschliesslich für den betreffenden Kunden zu benützen, sowie zur sorgfältigen Behandlung und Aufbewahrung. Durch Gebrauch und Abnutzung entstehende Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Kunden. Diese Formen und Werkzeuge werden während 5 Jahren nach letztmaligem Gebrauch auf unsere Kosten aufbewahrt.

9. Substitution/Einsatz Dritter

stuck ag ist ermächtigt, zur Erstellung einer Lieferung ohne Zustimmung des Kunden Dritte beizuziehen oder die Erstellung Dritten zu übertragen.

10. Gewährleistung

10.1 stuck ag gewährleistet eine mängelfreie Lieferung, d.h. sie sichert zu, dass die Lieferung über die Eigenschaften verfügt und den Qualitätsanforderungen genügt, wie sie in der Auftragsbestätigung und den darin allenfalls als integrierende Bestandteile erwähnten Beilagen ausdrücklich umschrieben sind.

10.2 Ob sich die Lieferung für einen bestimmten Verwendungszweck eignet, ist vom Kunden zu prüfen und zu entscheiden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist. Die Verantwortung für die aus der Nutzung der Lieferung erzielten Resultate trägt allein der Kunde.

10.3 stuck ag hat ein Recht auf Nachbesserung oder Nachlieferung nach ihrer Wahl.

10.4 Die Gewährleistungspflicht der stuck ag endet 12 Monate nach Übergabe der Lieferung. Mit dem Enden der Gewährleistungspflicht verjähren die Klagen auf Gewährleistung wegen Mängeln an der Lieferung.

11. Haftung der stuck ag

11.1 Ist eine Verspätung oder Verunmöglichung der Lieferung auf Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung, auf einen Zulieferer der stuck ag oder auf einen Maschinenausfall, Brand, Ausfall eines Spezialisten usw. bei der stuck ag, einem Unterlieferanten der stuck ag oder Dritten gem. Ziff. 9 zurückzuführen, haftet die stuck ag für dem Kunden daraus entstehenden Schaden, falls ihr vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden kann.

11.2 Für alle anderen als in Ziff. 11.1 genannten direkten Schäden, die stuck ag dem Kunden schuldhaft verursacht, haftet stuck ag dem Kunden bis zum Wert der Lieferung gemäss Auftragsbestätigung. Für darüber hinausgehende, direkte Schäden haftet die stuck ag, falls ihr ein vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden kann.

11.3 Soweit gesetzlich zulässig, schliesst stuck ag jede weitere Haftung aus.

12. Schutzrechte

Die Herstellung von Lieferungen, die stuck ag nach Zeichnungen oder Modellen des Kunden herstellt, erfolgt unter der Voraussetzung und Annahme, dass der Kunde die entsprechenden Rechte besitzt. Sollte stuck ag trotzdem wegen einer Verletzung von Schutzrechten Dritter belangt werden, ist sie vom Kunden vollständig schadlos zu halten.

13. Salvatorische Klausel

Sollte sich eine Bestimmung dieser Allgemeinen Lieferbedingungen oder einer zwischen der stuck ag und dem Kunden abgeschlossenen Vereinbarung als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, so werden die Vertragsparteien diese Bestimmung durch eine neue, ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende Vereinbarung ersetzen.

14. Gerichtsstand und anwendbares Recht

14.1 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der stuck ag in Hochdorf.

14.2 Anwendbares Recht ist Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts-Übereinkommens vom 11. April 1980.